FAQ
Wir beantworten Sie gerne.
Erste Tipps, Infos und Hinweise finden Sie in unserer Zusammenfassung.
Bei Zuteilung einer geförderten Mietwohnung hat der Wohnungswerber gemäß Wohnbauförderungsgesetz einen Beitrag zur Finanzierung der Gesamtbaukosten der Wohnung aus Eigenmitteln aufzubringen. Dieser Baukostenbeitrag beträgt in der Regel 2 Prozent.
Bei Auflösung des Mietverhältnisses wird dieser Baukostenbeitrag abzüglich 1 Prozent Abschreibung pro Jahr an den ausscheidenden Mieter oder dessen Erben zurückgezahlt. Für Nachmieter wird dann der um die Abschreibung verminderte Baukostenbeitrag fällig.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung – erstellt jeweils per 1. Juli – listet folgende Bestandteile auf:
Grundsteuer (Abgabe an die Gemeinde), verbrauchsabhängige Wasser- und Kanalgebühren, Gebühren für Müllabfuhr und Stromverbrauchskosten für allgemeine Anlagen wie Stiegenhaus- oder Kellerganglicht, Versicherungsprämien für den Gebäudeschutz, Kosten zur Pflege der Außenanlagen und gegebenenfalls für Waschanlagen sowie unter dem Punkt „Sonstiges“ verschiedene weitere Kosten für Verbrauchsmaterialien wie etwa Glühbirnen, Sicherungen, Streusplit, Rattenköder, Feuerlöscher-Kontrollen etc.
Je nach Gegebenheiten sind auch Kosten für Hausreinigung, Liftwartung, Gebühren für Hausbesorger und Rauchfangkehrer enthalten. Die Umsatzsteuer beläuft sich aktuell auf 10 %.
Achtung:
Die anteiligen Versicherungsprämien für das Objekt sind nicht zu verwechseln mit der privaten Haushaltsversicherung, deren Abschluss Sie als Wohnungsinhaber selbst vornehmen.
Wissenswertes zum Begriff „Gemeinnützigkeit“ finden Sie unter folgendem Link:
ABC der Gemeinnützigkeit (Seite des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen.
Sie heizen gerne ordentlich ein? Gut so: Um Kondensationsfeuchtigkeit zu vermeiden, sollte die Raumtemperatur in keinem Raum unter 20 Grad Celsius liegen. Gewährleisten Sie den Zustrom der erwärmten Luft – Vorhänge vor dem Heizkörper mindern die Wärmeleistung und wirken sich auch in Raumecken nicht günstig aus.
Lüften Sie regelmäßig – frische kalte Luft wärmt sich schneller auf als verbrauchte – und heizen Sie Ihr Schlafzimmer auch nachts: mindestens 18 Grad C schützen vor Schimmelbildung. Halten Sie bei Möbeln einen Mindestabstand von 5 cm zu Außenwänden, um die Luftzirkulation sicherzustellen.
Wie setzt sich Ihre Heizkostenabrechnung zusammen? Sie enthält Anteile für Grundsteuer (falls sich das Heizungsgebäude auf einer GWG-Liegenschaft befindet), Stromgebühren und -verbrauch, Energiekosten für Öl, Gas oder Fernwärme, Betreuungs- und Servicekosten für Wartung und Überprüfung technischer Einrichtungen sowie gegebenenfalls anteilige Kaminkehr- und Kesselreinigungs- sowie Warmwasserkosten. Die Umsatzsteuer dafür beläuft sich auf derzeit 20%.
Als Mieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die überlassene Wohnung ordnungsgemäß in Stand zu halten und ebenso zu übergeben. Was müssen Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung beachten?
Der Zustand von Wänden und Böden muss einem normalen Maß der Abnutzung entsprechen. Als Faustregel gilt, dass Wände etwa alle fünf Jahre auszumalen sind; Beschädigungen sind vom Mieter zu beseitigen. Steht für eine einzelne „reparierte“ Wand nicht die exakt gleiche Farbe zur Verfügung, muss der gesamte Raum neu ausgemalt werden. Übrigens: Den Anforderungen entsprechen weiße Wände!
Küchen, Holzdecken und andere Einbauten sind, sofern ein Nachmieter sie nicht freiwillig übernimmt, abzubauen. Die Spuren des Ein- bzw. Abbaus sind vollständig zu entfernen (inkludiert auch das Neuausmalen).
Unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen hat der Mieter das Recht – nicht aber die Pflicht – auf Übertragung der Wohnung in sein Eigentum. Im Unterschied zum Mietkauf oder Leasing von Eigentumswohnungen wird der bis dahin entrichtete Mietzins nicht auf den Preis angerechnet.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherstellung, die Höhe der Kaution beträgt üblicherweise das Dreifache einer Bruttomonatsvorschreibung. Bei Auflösung des Mietverhältnisses wird die Kaution inklusive angemessener Verzinsung, gegebenenfalls auch abzüglich fahrlässig verursachter Schäden, an den ausscheidenden Mieter oder dessen Erben zurückbezahlt.
Lüften Sie Ihre Wohnung regelmäßig, um Feuchtigkeit nach außen zu leiten. Ideal sind mindestens dreimal täglich Stoß- und Querlüftungen mit Durchzug; bei Kippstellung der Fenster sind die Energieverluste größer und das Auskühlen der Räume steigert die Gefahr von Kondensation bzw. Schimmelbildung.
Die Belüftungsdauer richtet sich nach der Außentemperatur – als Faustregel gelten ca. 10 Minuten bzw. warten Sie so lange, bis sich keine Feuchtigkeit mehr an der Außenseite der geöffneten Fenster niederschlägt.
→ Übrigens: Frische Luft sorgt für ein angenehmes Raumklima und regelmäßiges Lüften spart Heizkosten, da sich trockene Raumluft schneller erwärmt!
→ Noch ein Tipp: Verzichten Sie in einer frisch bezogenen Neubauwohnung mindestens 2 Jahre auf Teppichböden und Tapeten, damit die Wände besser atmen können.
Jeweils zum Hauptkalkulationstermin per 1. Juli erhalten Sie von der GWG neben der Jahresabrechnung des Vorjahres auch die Neuvorschreibung der Miete mit den berichtigten Betriebskosten. Ansonsten senden wir Ihnen nur bei Veränderung der monatlichen Akontozahlung eine neue Dauerrechnung, die bis zu einer neuen Vorschreibung gültig bleibt.
Sie möchten Ihre Wohnung baulich verändern? Informieren Sie uns im Vorfeld über geplante Renovierungsarbeiten – Sie benötigen dafür jedenfalls unsere Zustimmung!
– Wohnungsantrag abgeben
– Infotermin in der GWG vereinbaren
– Wohnungsbesichtigung vereinbaren
– GWG erteilt Wohnungszusage und einen Übergabetermin
– Strom, Gas, Internet, Kabel-TV,... anmelden
Befindet sich in Ihrem Miethaus eine Waschküche, erhalten Sie neue Waschkarten telefonisch unter 01/388 60 60 oder online unter www.washcomplete.at. Sie können Ihre Waschkarte in jeder Trafik mit e-Loading-Service, über obige Webseite oder per Handy-App aufladen. Eine genaue Anleitung des Ladevorganges finden Sie direkt bei den Terminals.
Wohnbeihilfe OÖ https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm
Wohnbeihilfe NÖ https://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
Zuschuss behindertengerechter Badumbad vom Land OÖ https://www.land-oberoesterreich.gv.at/39577.htm
Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.577954&version=1456496368
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telefonnummernKundencenter:
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