Schriftliche Mietverträge sind gebührenpflichtig. Die Mietvertragsgebühr berechnet der Vermieter selbst. Der Vermieter hat die Gebühr ans Finanzamt abzuführen. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Gebühr 1% von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses (also 1% des 36-fachen monatlichen Bruttomietzinses) zuzüglich einmaliger Leistungen (Baukostenbeitrag).
Beispiel:
Miete € 500,--
Baukostenbeitrag am 1.1.2000 (Abschreibungsbasis) € 3.600,--
3600 : 1200 (für 12 Monate in 100 Jahren) = 3 + 500 = 503 x 36 = 18.108,--
18.108,-- x 1 % = € 181,08 Mietvertragsgebühr
Vor Wohnungsübergabe muss ein Betrag von € 500,-- + € 3.240,-- (Basis € 3.600,-- minus 10 Jahre) + € 181,08 = € 4.281,08 entrichtet werden.