Kaution

Die Kaution ist kein Finanzierungsbeitrag, sondern ein Beitrag, der dem Vermieter als Sicherstellung dient. Die Höhe der Kaution wird in der Regel mit dem Dreifachen einer Bruttomonatsvorschreibung festgelegt.

Im Falle der Auflösung des Mietverhältnisses wird die Kaution inklusive einer angemessenen Verzinsung an den ausscheidenden Mieter oder dessen Erben zurückgezahlt.

Kontakt

GWG - Steyr
Färbergasse 7
A - 4401 Steyr

Tel.: (07252) 574-0
Fax: (07252) 574-333
office@gwg-steyr.at

Öffnungszeiten

MO - FR:

von 8:30 bis 12:00 Uhr

 

MO, DI, DO:

von 13:30 bis 15:30 Uhr